FAIR’N GREEN ist das durch den Fair and Green e. V. verliehene Siegel für ganzheitliche Nachhaltigkeit. Es hilft Betrieben dabei, konkrete Nachhaltigkeitsziele objektiv mess- und überprüfbar zu machen und integrativ zu erreichen. Der Fair and Green e. V. setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2013 für die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft ein. Die Mitglieder verfolgen das Ziel, Landwirtschaft neu zu denken und nachhaltig zu gestalten. Dazu verleiht der Verein Betrieben, die sich nachhaltig aufstellen, entwickeln und jährlich auditieren lassen, das FAIR’N GREEN-Siegel.

Die FAIR’N GREEN-Zertifizierung basiert zunächst auf dem allgemein anerkannten Modell der Nachhaltigkeit mit den drei Säulen „Wirtschaftliche Nachhaltigkeit“, „Ökologische Nachhaltigkeit“ und „Soziale Nachhaltigkeit“. Darüber hinaus wird eine branchenspezifische vierte Säule ergänzt, wodurch branchenspezifische Aspekte ebenfalls erfasst und zertifiziert werden.

Dies ist nötig, weil Aspekte im nachhaltigen Weinbau selbst stark von Aspekten und Anforderungen an nachhaltigen Druck oder Weinfachhandel oder andere Stufen der Wertschöpfungskette abweichen. So wird aus einer Nachhaltigkeitszertifizierung eine „Zertifizierung für ganzheitliche Nachhaltigkeit“:

In jedem der vier Bereiche (oder Säulen) werden zahlreiche Aspekte erfasst, bewertet und zertifiziert. Insgesamt werden mehr als 220 Aspekte unter die Lupe genommen, z. B.

  • Nachhaltige Betriebsführung und Nachfolgemanagement
  • Nachhaltige Vermarktungswege und -prozesse
  • Umweltschutz und naturnaher Weinbau
  • Förderung der Biodiversität
  • Schutz der natürlichen Ressourcen
  • Faire Löhne und soziales Engagement
  • Gesellschaftliche Verantwortung
  • Erhaltung und Förderung der Kulturlandschaft

Zertifizierte Betriebe verpflichten sich zu kontinuierlicher Verbesserung. Um dies zu gewährleisten, werden die Betriebe regelmäßig beraten und evaluiert. Im Rahmen der Zertifizierung werden ein individueller Entwicklungsplan sowie eine betriebliche Ökobilanz erstellt.

Am Ende wird das Ergebnis von der GUTCert GmbH aus Berlin, einer unabhängigen, externen Kontrollstelle, validiert. Nur Betriebe, die von der unabhängigen Stelle validiert wurden, erhalten das FAIR’N GREEN-Siegel.

Die Kriterien werden durch den Fair and Green e. V. unter Mitarbeit des Beirats erarbeitet, regelmäßig überprüft und aktualisiert. Der Beirat besteht neben Mitgliedern des Vereins aus Experten aus Wissenschaft, Weinwirtschaft und sonstigen Stakeholdern der Branche. So entsteht ein dynamisches System, das sich kontinuierlich den Bedarfen der Zeit und sich ändernder Umwelt- oder Klimaparameter anpassen kann.

Auf Basis wachsender Erfahrung durch die jährlichen Zertifizierungen der Mitgliedsbetriebe Betrieben werden in jedem Jahr Anpassungen vorgenommen und in die Kriterien für das Folgejahr einbezogen. Ein standardisierter Überprüfungsprozess (Review-Prozess) wird regelmäßig, alle fünf Jahre zusammen mit dem wissenschaftlichen Beirat, dem Vorstand und anderen externen Weinexperten durchgeführt. Dabei werden sowohl Experten aus der Forschung (u. a. HGU, Hochschule Neustadt) als auch aus der Praxis (Winzer, Pflanzenschutzexperten) miteinbezogen.

Letztmals wurde dieser Review-Prozess 2020/2021 durchgeführt. Bei der Überprüfung des Kriterienkatalogs orientiert sich der Fair and Green e. V. an den Grundsätzen von ISEAL, einer internationalen Mitgliederorganisation für glaubwürdige Nachhaltigkeitsstandards.

Die Richtlinien des Vereins finden sich auf der Webseite und sind öffentlich einsehbar: Link (muss noch gesetzt werden!)

Die Durchführung aller Zertifizierungen sind mit Kosten verbunden, u. a. durch die Personalkosten der Beratung selbst. Bei jeder Zertifizierung entstehen daher Gebühren, die dann in Form von Lizenzgebühren oder Beratungskosten erhoben werden.

Die FAIR’N GREEN-Zertifizierung wird durch die Athenga GmbH durchgeführt: Die Kosten für die Beratung, Erstellung der Ökobilanz und für den Abschlussbericht werden also nicht an den Verein geleistet.

Der Verein Fair and Green e. V. erhält nur den Mitgliedsbeitrag, der laut Satzung ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen ist. Dabei handelt es sich v. a. um Marketingmaßnahmen des Vereins zur Bekanntmachung des Siegels, Initiierung vielseitiger Projekte und Initiativen zur Stärkung der Biodiversität, des Klimaschutzes oder für nachhaltigen Pflanzenschutz – stets in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung.

Der Fair and Green e. V. ist Träger des Systems und der Zertifizierung. Die Athenga GmbH führt die Beratung und die Auditierung der Betriebe durch.

Der Fair and Green e. V. ist ein unabhängiger Verein. Von ihm wird die Zertifizierung vergeben. Davon unabhängig beauftragt der Verein die Athenga GmbH mit der Beratung und Auditierung der Mitglieder. Eine externe Validierung der Ergebnisse findet durch die GUTCert GmbH statt. Somit sind Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer wirtschaftlich und rechtlich voneinander getrennte Organisationen.

Bei geringfügigen Verstößen wird eine Nachbesserung zum nächsten Zertifizierungstermin gefordert: Beispielsweise wird Betrieben in der Erstzertifizierung die Möglichkeit zu Nachbesserungen gegeben, wenn nötig. Grobe Verstöße gegen die Richtlinien sind sofort abzustellen. Dann droht ggf. ein Entzug der Zertifizierung mit sofortiger Wirkung.

Der chemische Pflanzenschutz ist nach der Toxic Load Indicator-Methode (TLI) zu optimieren. Hierbei werden Pflanzenschutzmittel nach ihrer tatsächlichen Toxizität für Umwelt, Mensch und Natur bewertet. Infolgedessen ist auf besonders kritische, weil toxische Wirkstoffe zu verzichten. Dies dient einer ideologiefreien Optimierung des Pflanzenschutzes.

Nein, die Nutzung von Herbiziden ist nicht gestattet. Die Nutzung muss in einer Übergangszeit von 3 Jahren nach Beitritt eingestellt werden. Ausnahmen gibt es nur und ausschließlich für Steillagen, die nicht mechanisch zu bearbeiten sind, sowie für Lagen, die erosionsgefährdet sind.

Nein, die Nutzung von Insektiziden ist generell nicht gestattet. Ausnahmen können nur beantragt werden, wenn eine Nutzung von amtlicher Seite angeordnet wurde.

Nein, die Nutzung von mineralischen Stickstoffdüngern ist nicht gestattet und vom Mitglied in einer Übergangszeit von 3 Jahren einzustellen. Organische Düngung ist gestattet, soll jedoch jährlich an den tatsächlichen Nährstoffstatus der Böden und den Nährstoffbedarf der Reben angepasst werden. Wir empfehlen, den Nährstoffstatus der Böden über ein Begrünungsmanagement sicherzustellen und in den Jahren, in denen dies möglich ist, vollständig auf Düngung zu verzichten.

Nein, Leiharbeiter dürfen nicht beschäftigt werden. Eine Überprüfung erfolgt in jedem Audit. Die FAIR’N GREEN-Kriterien schließen diese Möglichkeit kategorisch aus.

Bio-zertifizierte Produkte legen einen Schwerpunkt auf ökologische Aspekte. Das 3+1-Säulen Modell der Nachhaltigkeitszertifizierung (Link) sieht vor, auch Aspekte aus den Bereichen Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen. Hinzu kommen als vierte Säule branchenspezifische Aspekte.

Insofern können bio-zertifizierte Betriebe und Produkte auch nachhaltigkeitszertifiziert werden, wenn sie in den anderen Bereichen entsprechend aufgestellt sind. Kurz gesagt: In der Nachhaltigkeitszertifizierung geht es um weit mehr als um Umweltkriterien, die Definition ist sehr viel breiter gefasst. Manche Betriebe lassen sich sowohl „bio“ als auch nachhaltig zertifizieren, weil das Bewusstsein für Nachhaltigkeit in der Branche steigt Link zur Seite Nachhaltiger Bio-Wein

Die einzelnen Schritte werden auf der Webseite dargestellt. Link Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern persönlich Link Kontaktformular